Essbares Blattgold und Blattsilber in Blattform und Flockenform
Essbares Blattgold und Blattsilber in einer Riesenauswahl.
Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelfarbstoff # E 175). Essbares Blattgold sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck (für Schaumwein mit Likörzusatz gibt es entsprechende Ausnahmegenehmigungen in Deutschland).
Essbares Blattgold und Blattsilber in Blättern, Pulver oder Flocken kann ebenso für den oben aufgeführten Verwendungszweck zur Verzierung und Verzehr verwendet werden. Das "Goldige" Highlight für Gourmets, Haute Cuisine, Hochzeiten und vieles mehr.
Verwenden Sie unser essbares Blattgold und Blattsilber zum Verschönern und Verfeinern Ihrer Süßspeisen, Pralinen, Gebäck und vielen anderen Speisen und Getränken.
Eine anspruchsvolle Küche steht auch für visuellen Genuss, denn wie heißt es so schön: "Das Auge isst mit".